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NDA sicher prüfen - in 5 Schritten

Geheimhaltungsvereinbarungen (Non-Disclosure Agreements, NDAs) sind Routinedokumente - und werden deshalb oft zu schnell unterschrieben. Dabei entscheiden wenige Klauseln darüber, ob ein NDA fair und ausgewogen ist oder Sie einseitig benachteiligt. Diese Checkliste führt Sie in fünf Schritten durch die wichtigsten Prüfpunkte.

1

Definition der vertraulichen Informationen klären

Der Schutzbereich eines NDA steht und fällt mit der Definition, welche Informationen als „vertraulich" gelten. Zu weit gefasste Definitionen können selbst öffentlich bekannte oder eigenständig entwickelte Informationen einschließen.

  • Sind vertrauliche Informationen konkret benannt oder zumindest durch Kategorien eingegrenzt?
  • Gibt es eine Ausnahmeregelung für bereits öffentlich bekannte Informationen?
  • Sind Informationen ausgenommen, die Sie unabhängig und nachweislich selbst entwickelt haben?
  • Gilt eine Ausnahme für Informationen, die Ihnen rechtmäßig von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt wurden?
Warnsignal:

„Alle Informationen jeglicher Art, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen" - ohne Ausnahmen. Das schließt faktisch alles ein.

2

Laufzeit und Dauer der Geheimhaltungspflicht prüfen

NDAs mit unbegrenzter Laufzeit sind in Deutschland oft unwirksam - aber sie verursachen trotzdem Rechtsunsicherheit und Kosten. Prüfen Sie, ob Laufzeit und Geheimhaltungsdauer realistisch und verhältnismäßig sind.

  • Ist die Laufzeit des NDA klar definiert (empfehlenswert: 2-5 Jahre nach Vertragsende)?
  • Gibt es eine separate Regelung für besonders sensitive Informationen (z. B. Geschäftsgeheimnisse nach GeschGehG)?
  • Ist geregelt, was nach Ablauf mit übermittelten Unterlagen und Daten passiert (Rückgabe, Vernichtung)?
3

Gegenseitigkeit oder Einseitigkeit bewerten

Viele NDAs sehen nur eine Seite als Offenlegungspartei vor. Das ist legitim - muss aber bewusst akzeptiert werden. Bei echten Kooperationen ist ein gegenseitiges NDA (mutual NDA) der Standard.

  • Ist das NDA einseitig oder gegenseitig? Passt das zur tatsächlichen Informationslage?
  • Sind Pflichten und Ausnahmen für beide Parteien symmetrisch formuliert?
  • Gelten die Pflichten auch für verbundene Unternehmen und Subunternehmer beider Seiten?
4

Vertragsstrafe und Haftung einschätzen

Ein NDA ohne Sanktionsmechanismus hat wenig Wert - ein NDA mit unverhältnismäßigen Vertragsstrafen ist eine Gefahr. Finden Sie die Balance.

  • Ist die Vertragsstrafe der Höhe nach begrenzt (Kappungsgrenze)?
  • Greift die Vertragsstrafe erst bei nachgewiesenem Verstoß oder bereits bei Verdacht?
  • Gibt es eine Regelung für den Fall gesetzlich vorgeschriebener Offenlegungen (z. B. gegenüber Behörden)?
  • Ist die Schadensersatzhaftung auf vorhersehbare und direkte Schäden begrenzt?
Warnsignal:

Unbegrenzte Vertragsstrafen „je Verstoß" - bei mehrfacher Weitergabe einer Information können sich diese schnell auf existenzbedrohende Summen summieren.

5

Anwendbares Recht und Gerichtsstand überprüfen

Gerichtsstand und anwendbares Recht bestimmen, wo und nach welchen Regeln ein Streit ausgetragen wird. Bei internationalen NDAs ist das besonders relevant.

  • Ist deutsches Recht vereinbart? Falls nicht: Kennen Sie die wesentlichen Unterschiede zum vereinbarten Recht?
  • Liegt der Gerichtsstand in einer für Sie erreichbaren Stadt?
  • Ist eine Schiedsklausel enthalten? Falls ja: Welche Schiedsordnung und welcher Ort?
  • Gilt das GeschGehG als Mindestschutzrahmen explizit oder wird es durch ausländisches Recht verdrängt?

Schnellprüfung: Diese drei Fragen genügen für den ersten Check

Wenn Sie wenig Zeit haben, fokussieren Sie sich auf drei Kernfragen: Ist der Schutzbereich klar und ausnahmegeregelt? Ist die Laufzeit verhältnismäßig? Ist die Haftung gedeckelt? Fehlt eines dieser Elemente, sollten Sie nachverhandeln - oder Klaro zur Analyse hinzuziehen.

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Hinweis: Diese Checkliste dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für eine verbindliche Bewertung wenden Sie sich an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt.